Mietkauf

Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf, bei dem der Kunde (Mietkäufer) von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes ist.

Vorteile Mietkauf

  • günstige Finanzierung
  • einfacher Austausch alter Geräte gegen neueste Technik
  • keine Kapitalbindung
  • wird steuerlich wie ein Kauf behandelt

Eigentümer

Während der Mietkaufdauer bleibt der Gegenstand Eigentum der Leasinggesellschaft. Am Ende der Laufzeit geht der Gegenstand, wenn alle Raten bezahlt sind, in das Eigentum des Mietkäufers über. Der Gegenstand muss beim Mietkäufer bilanziert werden.

Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen.

Bei Mietkauf wird die gesamte Mehrwertsteuer mit der ersten Rate berechnet. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung. Diese ist aber als Vorsteuer absetzbar.

Service, Reparaturen

In den Mietkaufraten ist kein Service enthalten. Eventuelle Kosten für Wartung, Reparaturen und Versicherung sind durch den Leasingnehmer zu tragen.

Voraussetzungen

Einen Mietkaufvertrag können gewerbliche Kunden und Behörden abschließen. Gewerbliche Kunden müssen mindestens 1 bis 2 Jahre gewerblich tätig sein und zumindest über einen Jahresabschluss verfügen.