Fragen und Antworten

Was ist der Vorteil dieses Leasingportals?

Rauch IT GmbH & Co. KG ermöglicht Ihnen über dieses Portal, online die Leasingraten für das Produkt Ihrer Wahl zu kalkulieren und anschließend ein Leasingvertragsangebot online und unverbindlich bei der Leasinggesellschaft anzufordern. Ohne großen Schreibaufwand und ohne Zeitverlust - direkt online.

Bei guter Bonität erhalten Sie kurzfristig das Vertragsangebot der Leasinggesellschaft mit Ihren Leasing-/Mietkaufkonditionen per E-Mail zugesendet. Erst wenn Sie den Vertrag unterschrieben zur Leasinggesellschaft geschickt haben und die Leasinggesellschaft den Leasingvertrag ihrerseits auch akzeptiert hat, kommt das Geschäft zustande. Sie erhalten dann die Ware von der Rauch IT GmbH & Co. KG zugeschickt.


Bekomme ich bei Rauch IT GmbH & Co. KG auch Service nach Vertragsabschluss mit der Leasinggesellschaft?

Ja. Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne die Installation, Einrichtung und Einweisung in das ausgewählte Produkt an. Wenn Sie später Fragen zu Ihrem Produkt oder dessen Anwendung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch erhalten Sie bei uns preiswertes Zubehör, Tinten, Medien und Verbrauchsmaterialien.


Wenn ich Fragen zu Produkten und deren Anwendung habe?

Dann scheuen Sie sich nicht. Egal, ob vor oder nach dem Vertragsabschluss mit der Leasinggesellschaft. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.


Wie erreiche ich die Rauch IT GmbH & Co. KG?

Entweder Sie rufen uns an unter Telefon 07062/67570 oder schreiben uns ein E-Mail an info@rauch-it.de.


Muss ich für schwere Geräte Versandkosten bezahlen?

Nein, bei uns nicht. Bei uns entstehen auch für Geräte, die per Spedition versendet werden keine Versandkosten.


Wird die Ware mein Eigentum?

Für den Fall, dass Sie sich für Mietkauf entscheiden, geht die Ware mit der Zahlung der letzten Rate in Ihr Eigentum über.


Wann beginnt der Leasingvertrag?

Bei Auslieferung quittieren Sie den Empfang der Warensendung und bestätigen dadurch, dass Sie das Leasingobjekt erhalten haben. Dieses Übernahmedatum ist die Grundlage für den Vertragsbeginn. Der Leasingvertrag beginnt mit dem Monat, das auf das Übernahmedatum folgt. Bei Teillieferungen zählt als Übernahmedatum das Datum der letzten Teillieferung.

Für den Zeitraum zwischen dem Tag der Übernahme und dem nächsten Einzugstermin wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung in Höhe von 1/30 der Leasingrate pro Tag erhoben. Dieser Zeitraum wirkt sich nicht auf die Leasinglaufzeit aus.


Wann sind die Leasingraten fällig?

Die Leasingraten werden monatlich im Voraus erhoben.


Was bedeutet Vollamortisation?

Vollamortisation bedeutet, dass sich alle Kosten (Anschaffungskosten, Nebenkosten und Finanzierungskosten) des Leasingobjektes durch die Zahlung der Raten des Leasingnehmers für den Leasinggeber voll amortisieren. Für Sie als Leasingnehmer gibt es am Ende der Grundmietzeit grundsätzlich drei Optionen:

  • Rückgabe der Geräte an den Leasinggeber ohne Mehrkosten und Neuinvestition
  • Nutzung der Geräte über die Grundmietzeit hinaus und fortlaufende Zahlung der Leasingraten
  • Übernahme zum Restbuchwert oder zum niederen gemeinen Marktwert möglich

  • Eigentum am Leasingobjekt

    Eine Besonderheit der Leasingfinanzierung ist, dass Sie als Leasingnehmer nicht den Leasinggegenstand "abbezahlen", sondern nur eine Gebühr für dessen Nutzung entrichten. Leasing ist in seinen Grundzügen mit einer Miete vergleichbar. Wie bei einer Miete, erwerben Sie mit Ihren Raten nicht das Eigentum am Leasingobjekt. Sie geben es am Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit zurück und können so auf moderneres Equipment umzusteigen.


    Kann ich den Leasingvertrag vorzeitig beenden?

    Im Leasingvertrag vereinbaren die Parteien die volle Amortisation der Anschaffungskosten, Gebühren und Zinsen. Der Leasingvertrag kann unter Einhaltung der Steuerrechtlichen Rahmenbedingungen durch eine vorzeitige Ablösung beendet werden, wobei auch hier die volle Amortisation erreicht werden muss.